Zertifizierung von Perinatalzentren

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stellt für die Versorgung der Frühgeborenen hohe Anforderungen an die Strukturen und Prozesse von Perinatalzentren.

Die Zertifizierung durch ÄKzert® ermöglicht es den Kliniken, mit vertretbarem Aufwand gegenüber der Fachwelt und der Öffentlichkeit den Nachweis zu erbringen, dass sie den hohen Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität der G-BA-Richtlinie gerecht werden. Die Kliniken festigen somit das Vertrauen in eine Versorgung der Risikogruppe der Frühgeborenen auf hohem Niveau.

Der hierzu erstellte Anforderungskatalog orientiert sich eng an den Vorgaben des G-BA. Die Auditierung erfolgt durch einen erfahrenen Auditor mit Facharztqualifikation. ÄKzert® bietet ein Verfahren an, welches die Herausforderungen der Arbeitsverdichtung im heutigen Klinikalltag so weit wie möglich berücksichtigt. Beispielsweise werden nur die für den Nachweis der Forderungen nötigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in das Audit einbezogen.

Ihre Ansprechpartner

Dr. med. Ha.-Jo. Bücker-Nott

Dr. med. Ha.-Jo. Bücker-Nott

Bei Interesse erstellt ÄKzert® Ihnen ein unverbindliches, individuelles Angebot für die Zertifizierung Ihrer Einrichtung anhand des von Ihnen ausgefüllten Fragebogens. Gerne bieten wir Ihnen auch ein persönliches Gespräch zur weiteren Information an. Nach Vertragsabschluss sprechen wir die weiteren Details wie beispielsweise Audittermine mit Ihnen ab.

Erst-Zertifizierung (Vor-Ort-Audit)

Im Vorfeld erfolgt die Prüfung der eingereichten Dokumente gemäß der Checkliste Zertifizierungsaudit Perinatalzentrum Level 1.

An die Dokumentenprüfung schließt sich ein Audit mit Begehung des Perinatalzentrums durch einen erfahrenen Auditor an, der die Umsetzung des Anforderungskatalogs vor Ort überprüft.

Nach erfolgreichem Abschluss erhält das Zentrum ein entsprechendes Zertifikat mit einer Gültigkeit von drei Jahren.

Überwachungsaudit (Akten-Audit)

In den beiden Jahren, in denen kein Vor-Ort-Audit durchgeführt wird, erfolgt eine Überwachung durch Aktenprüfung seitens der Zertifizierungsstelle. Es muss zudem jährlich eine Erklärung vorgelegt werden, dass keine wesentlichen Änderungen in den auditierten Bereichen oder beim Personal erfolgt sind. Bei Neubesetzung einer Stelle mit einem Mitarbeiter/einer Mitarbeiterin gleicher Qualifikation ist eine kurze Mitteilung an die Zertifizierungsstelle ausreichend.

Re-Zertifizierung

Vor Ablauf der dreijährigen Gültigkeit des erhaltenen Zertifikats erfolgt das Re-Zertifizierungsaudit zur Aufrechterhaltung und erneuten Bestätigung der Konformität des Perinatalzentrums mit dem Anforderungskatalog und somit den Vorgaben des GB-A.